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Friedhofsgärtnerei: Grabpflege

Bei den Pflegeverträgen unterscheiden wir zwischen Jahrespflege und Saisonaler Grabpflege.

Bei Saisonaler Grabpflege kann es sich beispielsweise während Ihres Urlaubs um das Gießen des von Ihnen sonst betreuten Grabes handeln.

Bei der Jahrespflege kümmern wir uns um das zu betreuende Grab entsprechend Ihrer Wünsche. Das umfasst gärtnerische Arbeiten wie: Schneiden der Bodendecker, Entfernen von Unkraut, Gießen der Pflanzen entsprechend Wetterlage. Bodendecker und Wechselbeet werden regelmäßig gedüngt, verwelkte Blumen und Gestecke – auch die von Angehörigen in Gedenken auf das Grab gelegte und inzwischen verwelkte - werden entfernt. Je nach Auftrag wird das Wechselbeet drei- bis viermal jährlich mit saisonalen Blumen bepflanzt.

Darüber hinaus kann vereinbart werden, dass zu allen Gedenktagen (Geburtstag, Todestag oder Hochzeitstag) eine persönliche Gedenkfloristik auf das Grab gebracht wird. Selbst das Anzünden einer Kerze kann im Pflegevertrag als Auftrag an uns festgehalten werden.

Ein Vertrag für die Jahrespflege kann mit uns als Gärtnerei direkt abgeschlossen werden.

Dauergrabpflegeverträge schließen Sie mit uns in Verbindung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner, der Frankfurter Treuhandstelle für Dauergrabpflege.

Dauergrabpflegeverträge für das eigene Grab können zu Lebzeiten selbst abgeschlossen werden. In Kraft tritt der sogenannte Vorsorgevertrag erst mit dem Trauerfall. Wir beraten Sie gerne.

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich als Angehöriger die verwelkten Kränze und Blumen selbst von der Grabstätte entfernen?

Grundsätzlich ja. Es sei denn, Sie haben eine Kranzdekoration bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben, oder Sie beauftragen Ihren Friedhofsgärtner mit diesen Arbeiten. Im Rahmen eines solchen Auftrags entfernt der Friedhofsgärtner unaufgefordert die verwelkten Kränze und Blumen für Sie.

  • Wie lange muss ich nach einer Beisetzung warten, bis das Grab gärtnerisch gestaltet und bepflanzt werden kann?

Da sich die Erde nach einer Beisetzung erst setzen muss, sollten Sie zirka drei Monate warten, um dann zunächst ein Provisorium zu pflanzen. Wir empfehlen, nach einer Erdbeisetzung die endgültige Grabbepflanzung erst nach zwölf Monaten vorzunehmen.

  • Wer legt die Trittplatten rechts und links vom Grab?

Die Einfassungsplatten bestellen Sie bei Ihrem Gärtner oder Bildhauer.

  • Wer ist bei der Friedhofs- beziehungsweise Stadtverwaltung für Friedhofsfragen zuständig?

Dies ist für den Frankfurter Hauptfriedhof und Bornheimer Friedhof:

Norbert Schlüter (Friedhofsverwalter des Friedhofsbezirks Mitte)
Telefon:+49 (0)69 212 33947
Telefax:+49 (0)69 212 30712
E-Mail: norbert.schlueter@stadt-frankfurt.de

Umfassende und aktuelle Informationen zu allen Friedhöfen in Frankfurt, Grabstätten, dem Friedhofsrecht, Anträge und Formulare gibt es beim Grünflächenamt der Stadt Frankfurt auf: www.friedhof-frankfurt.de.

  • Wie koordiniere ich am besten die verschiedenen Arbeiten der Friedhofsverwaltung, des Steinmetzes und des Friedhofsgärtners?

Optimal ist es, wenn Sie das Grab von Ihrem Friedhofsgärtner im ersten Schritt provisorisch anlegen lassen. Dann sollte das Grabmal vom Steinmetz aufgestellt werden. Schlielich können Erdaustausch und gärtnerische Neuanlage durch die Friedhofsgärtnerei erfolgen.

  • Wie lange dauern die Ruhezeiten der verschiedenen Grabarten? Kann ich die Ruhezeiten auch verlängern lassen?

Die Ruhezeit beträgt bei einem Reihengrab zwanzig Jahre und ist nicht verlängerbar. Auch kann die Lage eines Reihengrabs nicht frei gewählt werden. Bei ein- und mehrstelligen Gräbern, den Wahlgräbern, beträgt die Ruhezeit bei Ersterwerb mindestens fünfundzwanzig Jahre. Eine Verlängerung des Wahlgrabs ist möglich. Urnengräber sowie anonyme Grabstätten haben wie Reihengräber eine Ruhezeit von maximal zwanzig Jahren.

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